Haftungsfallen für Immobilieneigentümer – diese Risiken sollten Sie kennen
- Sebastian Ehrhardt
- 16. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Immobilieneigentum bedeutet Verantwortung. Neben laufenden Kosten und organisatorischen Aufgaben bestehen zahlreiche rechtliche Pflichten, deren Missachtung schnell zu erheblichen Haftungsrisiken führen kann. Viele Eigentümer sind sich nicht bewusst, dass sie in vielen Fällen persönlich mit ihrem Vermögen haften. Nachfolgend ein Überblick über die häufigsten Haftungsfallen.
1. Verkehrssicherungspflicht & Winterdienst
Eigentümer sind verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen oder abzusichern. Besonders kritisch ist der Winterdienst:
Räum- und Streupflichten auf Gehwegen und Zugängen
klare Beauftragung und Kontrolle externer Dienstleister
Dokumentation der Durchführung
Kommt es zu einem Sturz, haftet der Eigentümer – auch dann, wenn der Winterdienst an Dritte übertragen wurde, diese aber nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurden.
2. Brandschutz – persönliche Haftung nicht unterschätzen
Der Brandschutz gehört zu den sensibelsten Haftungsbereichen:
Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern
Funktionsfähige Brandschutztüren und Fluchtwege
Einhaltung landesrechtlicher Vorgaben
Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall auch persönliche Haftung des Eigentümers, insbesondere bei Personenschäden.
3. Unzureichender oder falscher Versicherungsschutz
Ein häufiger Irrtum: „Ich bin ausreichend versichert.“In der Praxis fehlen jedoch oft:
passende Gebäude- und Haftpflichtversicherungen
ausreichende Versicherungssummen
korrekte Angaben zum Objekt (z. B. Nutzung, Leerstand)
Im Schadenfall kann dies zu Leistungskürzungen oder vollständigem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
4. Mangelnde Kenntnisse im Mietrecht und WEG-Recht
Fehlerhafte Entscheidungen aus Unkenntnis können teuer werden:
unwirksame Mietvertragsklauseln
fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen
formale Fehler in Eigentümerversammlungen
falsche Beschlussfassungen im WEG
Gerade im WEG-Recht haften Verwalter und Eigentümergemeinschaften zunehmend strenger – auch rückwirkend.
5. Mängel, Schäden und verspätetes Handeln
Nicht oder zu spät behobene Mängel können:
Mietminderungen
Schadensersatzforderungen
Regressansprüche von Versicherungen
nach sich ziehen. Entscheidend ist, ob der Eigentümer seiner Prüf- und Handlungspflicht nachgekommen ist.
Sicher verwaltet – sicher vor Haftungsrisiken
Eigentümer, die ihre Immobilie durch die Blum Immobilienverwaltung betreuen lassen, müssen sich um diese Haftungsfallen keine Sorgen machen.Wir übernehmen die Organisation, Überwachung und Dokumentation aller relevanten Pflichten – fachlich fundiert und rechtssicher.
Unsere Entlastung für Sie:
Organisation und Kontrolle von Winterdienst & Verkehrssicherung
Überwachung von Brandschutzmaßnahmen
Unterstützung bei Versicherungsfragen
rechtssichere Abläufe im Miet- und WEG-Recht
lückenlose Dokumentation zur Haftungsminimierung
👉 Gerne bieten wir auch ein persönliches Beratungsgespräch an, in dem wir Ihre Immobilie analysieren und mögliche Haftungsrisiken konkret aufzeigen.
Blum Immobilienverwaltung GmbH
Professionelle Verwaltung – persönliche Haftung vermeiden.


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