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Haftungsfallen für Immobilieneigentümer – diese Risiken sollten Sie kennen

Haftungsfallen einer Immobilie

Immobilieneigentum bedeutet Verantwortung. Neben laufenden Kosten und organisatorischen Aufgaben bestehen zahlreiche rechtliche Pflichten, deren Missachtung schnell zu erheblichen Haftungsrisiken führen kann. Viele Eigentümer sind sich nicht bewusst, dass sie in vielen Fällen persönlich mit ihrem Vermögen haften. Nachfolgend ein Überblick über die häufigsten Haftungsfallen.


1. Verkehrssicherungspflicht & Winterdienst


Eigentümer sind verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen oder abzusichern. Besonders kritisch ist der Winterdienst:

  • Räum- und Streupflichten auf Gehwegen und Zugängen

  • klare Beauftragung und Kontrolle externer Dienstleister

  • Dokumentation der Durchführung


Kommt es zu einem Sturz, haftet der Eigentümer – auch dann, wenn der Winterdienst an Dritte übertragen wurde, diese aber nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurden.


2. Brandschutz – persönliche Haftung nicht unterschätzen


Der Brandschutz gehört zu den sensibelsten Haftungsbereichen:

  • Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern

  • Funktionsfähige Brandschutztüren und Fluchtwege

  • Einhaltung landesrechtlicher Vorgaben


Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall auch persönliche Haftung des Eigentümers, insbesondere bei Personenschäden.


3. Unzureichender oder falscher Versicherungsschutz


Ein häufiger Irrtum: „Ich bin ausreichend versichert.“In der Praxis fehlen jedoch oft:

  • passende Gebäude- und Haftpflichtversicherungen

  • ausreichende Versicherungssummen

  • korrekte Angaben zum Objekt (z. B. Nutzung, Leerstand)


Im Schadenfall kann dies zu Leistungskürzungen oder vollständigem Verlust des Versicherungsschutzes führen.


4. Mangelnde Kenntnisse im Mietrecht und WEG-Recht


Fehlerhafte Entscheidungen aus Unkenntnis können teuer werden:

  • unwirksame Mietvertragsklauseln

  • fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen

  • formale Fehler in Eigentümerversammlungen

  • falsche Beschlussfassungen im WEG


Gerade im WEG-Recht haften Verwalter und Eigentümergemeinschaften zunehmend strenger – auch rückwirkend.


5. Mängel, Schäden und verspätetes Handeln


Nicht oder zu spät behobene Mängel können:

  • Mietminderungen

  • Schadensersatzforderungen

  • Regressansprüche von Versicherungen

nach sich ziehen. Entscheidend ist, ob der Eigentümer seiner Prüf- und Handlungspflicht nachgekommen ist.


Sicher verwaltet – sicher vor Haftungsrisiken


Eigentümer, die ihre Immobilie durch die Blum Immobilienverwaltung betreuen lassen, müssen sich um diese Haftungsfallen keine Sorgen machen.Wir übernehmen die Organisation, Überwachung und Dokumentation aller relevanten Pflichten – fachlich fundiert und rechtssicher.


Unsere Entlastung für Sie:

  • Organisation und Kontrolle von Winterdienst & Verkehrssicherung

  • Überwachung von Brandschutzmaßnahmen

  • Unterstützung bei Versicherungsfragen

  • rechtssichere Abläufe im Miet- und WEG-Recht

  • lückenlose Dokumentation zur Haftungsminimierung


👉 Gerne bieten wir auch ein persönliches Beratungsgespräch an, in dem wir Ihre Immobilie analysieren und mögliche Haftungsrisiken konkret aufzeigen.


Blum Immobilienverwaltung GmbH

Professionelle Verwaltung – persönliche Haftung vermeiden.

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