Beschreibung
Eine unordentliche Wohnung ist noch kein Kündigungsgrund. Doch was gilt, wenn Verwahrlosung, Gerüche oder Gefahren für Gebäude und Mitbewohner entstehen?
Bei der Blum Immobilienverwaltung verbinden wir persönliche Betreuung, digitale Prozesse und klare Strukturen – damit Anliegen nicht irgendwo zwischen E-Mail-Postfach und To-do-Liste verschwinden.
Viele Vermieter verzichten jahrelang auf eine Mieterhöhung und verschenken dadurch Rendite. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Mieterhöhung nach Mietspiegel – auch ohne Verwaltervertrag.