top of page

Bleileitungen und Blei im Trinkwasser: Handlungsbedarf bis 12. Januar 2026

 Trinkwasserleitung in Wohngebäude – Hinweis auf Bleileitungen und gesetzliche Austauschpflicht bis 2026

Bleihaltige Trinkwasserleitungen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und sind in Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr zulässig. Mit Ablauf des 12. Januar 2026 endet nun endgültig die gesetzliche Frist zur Entfernung oder Stilllegung von Bleileitungen gemäß § 17 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Eigentümer und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, bis zu diesem Datum sämtliche Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beseitigen oder außer Betrieb zu nehmen.


Unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein von Bleirohren regelt die Trinkwasserverordnung zudem einen verbindlichen Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Dieser liegt bei 0,01 mg/l (10 µg/l). Wird dieser Grenzwert überschritten, besteht eine unzulässige Gesundheitsgefährdung, die unverzüglich Maßnahmen erforderlich macht. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kinder und Schwangere, da Blei bereits in sehr geringen Mengen gesundheitsschädlich wirkt.


Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber außerdem zur Untersuchung des Trinkwassers auf Blei, sofern nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass in der Trinkwasserinstallation bleihaltige Materialien vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere ältere Gebäude, bei denen der genaue Leitungsbestand oder frühere Umbauten nicht vollständig dokumentiert sind. In diesen Fällen ist eine mindestens einmalige orientierende Untersuchung des Trinkwassers auf Blei erforderlich, um die Einhaltung des Grenzwertes nachzuweisen.


Dabei ist zu beachten, dass erhöhte Bleiwerte auch dann auftreten können, wenn keine klassischen Bleirohre mehr vorhanden sind. Ursachen können unter anderem alte Armaturen, Lötverbindungen oder sonstige bleihaltige Bauteile innerhalb der Hausinstallation sein. Eine Überprüfung der tatsächlichen Wasserqualität schafft daher Klarheit und Rechtssicherheit für Eigentümer und Betreiber.


Aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht empfiehlt es sich, die Überprüfung der Bleiwerte mit der gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenuntersuchung zu kombinieren. Durch die gemeinsame Probenahme lassen sich Aufwand und Kosten reduzieren, während gleichzeitig ein umfassender Überblick über die Trinkwasserqualität im Gebäude gewonnen wird.


In bestimmten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag eine kurzfristige Fristverlängerung für die Entfernung oder Stilllegung von Bleileitungen gewähren. Voraussetzung ist, dass spätestens bis zum 12. Januar 2026 ein zugelassenes Installationsunternehmen beauftragt wurde und dieses den Auftrag aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht abschließen kann. Eine entsprechende Bestätigung des Fachunternehmens ist dem Gesundheitsamt vorzulegen.


Darüber hinaus sieht die Trinkwasserverordnung eine langfristige Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2036 vor. Diese ist jedoch nur möglich, wenn das Trinkwasser ausschließlich dem eigenen Haushalt des Betreibers dient und keine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer zu erwarten ist. Bei einem Eigentumswechsel entfällt diese Sonderregelung; die Frist endet dann spätestens ein Jahr nach dem Eigentumsübergang, frühestens jedoch am 12. Januar 2026.


Zusätzlich besteht eine umfassende Informationspflicht. Betreiber müssen Verbraucher unverzüglich informieren, sobald bekannt ist oder vermutet wird, dass Bleileitungen vorhanden sind oder erhöhte Bleiwerte festgestellt wurden. Ab dem 13. Januar 2026 ist zudem in Textform nachzuweisen, dass die Pflicht zur Entfernung oder Stilllegung erfüllt wurde oder eine genehmigte Fristverlängerung beantragt wurde.


Unser Fazit:

Eigentümer sollten nicht nur den Leitungsbestand prüfen, sondern auch die tatsächliche Qualität des Trinkwassers regelmäßig hinterfragen. Eine frühzeitige Untersuchung der Bleiwerte – idealerweise in Verbindung mit der Legionellenprüfung – schützt die Gesundheit der Nutzer, schafft Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsrisiken.

Die Blum Immobilienverwaltung unterstützt Eigentümer dabei umfassend: von der Einschätzung des Prüfbedarfs über die Organisation der Trinkwasseruntersuchungen bis hin zur Koordination von Fachbetrieben sowie der vollständigen Dokumentation und Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Kommentare


bottom of page