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Haftungsfalle Winterdienst – wer haftet bei einem Sturz?

Professioneller Winterdienst und regelmäßige Kontrolle schützen Eigentümer vor Haftungsansprüchen bei Schnee und Eis.

Der Winterdienst gehört zu den zentralen Verkehrssicherungspflichten eines Grundstücks. Gehwege, Zugänge und Verkehrsflächen müssen bei Schnee und Eis rechtzeitig, ausreichend und nachweisbar gesichert werden. Kommt es zu einem Sturz, prüfen Gerichte sehr genau, wie der Winterdienst organisiert und kontrolliert war.


Grundsatz:

Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten haftet in der Regel der Eigentümer – auch dann, wenn Aufgaben übertragen wurden.


Winterdienst durch Mieter – die größte Haftungsfalle

Die Übertragung des Winterdienstes auf Mieter ist rechtlich zulässig, in der Praxis jedoch besonders haftungsanfällig.


Denn:


  • Der Eigentümer ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten tatsächlich nachkommen.

  • Es müssen klare Zuständigkeiten, feste Zeiten und Vertretungsregelungen bestehen.

  • Bei Krankheit, Urlaub oder Unklarheiten muss der Eigentümer unverzüglich eingreifen.


Entscheidend:


Fehlt eine nachweisbare Kontrolle, haftet der Eigentümer vollumfänglich, selbst wenn der Winterdienst formal auf die Mieter übertragen wurde.


Gerichte stellen hier regelmäßig klar:

Die Pflicht kann übertragen werden – die Verantwortung nicht.


In der Praxis zeigt sich, dass gerade bei Mieterlösungen Dokumentation, Verlässlichkeit und Kontrolle häufig nicht ausreichend gewährleistet sind.


Externe Winterdienstfirma – Entlastung mit Kontrollpflicht


Die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes reduziert das Risiko deutlich.

Voraussetzung ist:


  • eine sorgfältige Auswahl,

  • klare vertragliche Regelungen,

  • sowie eine grundlegende organisatorische Kontrolle.


Die Haftung wird dadurch nicht vollständig ausgeschlossen, aber deutlich besser beherrschbar.


Die sichere Praxislösung für Eigentümer


Erfahrungsgemäß sind Eigentümer dann am besten abgesichert, wenn Organisation, Ausführung und Kontrolle des Winterdienstes klar strukturiert und zentral gesteuert werden.


Genau hier setzt die Blum Immobilienverwaltung an:


  • Blum Immobiliendienste übernimmt den Winterdienst fachgerecht, zuverlässig und dokumentiert.

  • Blum Immobilienverwaltung organisiert die Verkehrssicherungspflichten, kontrolliert die Ausführung und sorgt für rechtssichere Abläufe.

  • Als integriertes System entsteht ein geschlossenes Sicherheitskonzept, das Haftungsrisiken wirksam minimiert.


Eigentümer, die Verwaltung und Winterdienst aus einer Hand bündeln, profitieren von klaren Zuständigkeiten, lückenloser Kontrolle und maximaler Rechtssicherheit.

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